Getauft und dann?


Dabei sein. Vielleicht auch mitmachen. 
Eine Taufe hat rechtliche Konsequenzen. Mit der Taufe wird man Teil der weltweiten Christenheit und Mitglied der Kirchengemeinde des Wohnortes. In die Gemeinde seiner Wahl zu wechseln, ist jederzeit möglich. Die Taufe verpflichtet nicht dazu, sich in der Gemeinde zu engagieren oder regelmäßig den Gottesdienst zu besuchen. Der Wert der Taufe steht für sich. Viele Menschen erleben die Gemeinschaft in einer Kirchengemeinde als wohltuend und bereichernd. 
Sobald erwachsene Mitglieder der Kirche Einkommensteuer zahlen, werden sie kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt in unserer Landeskirche gegenwärtig 9 Prozent der Einkommensteuer. 

Was mit der Kirchensteuer in der Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz passiert, lesen Sie hier. FLYER KIRCHENSTEUER EKBO (PDF)